§ 1 Geltungsbereich / Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Schulungen, die von „Erste Medizin“ als Vertragsgegenstand, vollzogen werden. Die AGBs können nur durch eine schriftliche Individualabrede der Parteien geändert werden. Ansonsten gilt sie als angenommen vom Auftraggeber; auch für zukünftige Geschäfte (cic).
Die Auftragserteilung bedarf der Schriftform. Diese ist per Mail, Post, Fax etc. möglich. Mündliche Beauftragungen werden schriftlich von der „Ersten Medizin“ quittiert.
§ 2 Vertragsschluss
Die Anmeldung oder Quittung zu Schulungen oder Seminaren kann durch Einzel- oder Gruppenanmeldung des Vertragspartners oder der Teilnehmer erfolgen. Bei Schulungen die direkt beim jeweiligen Betrieb erfolgen, nimmt der Vertragspartner eine Gruppenanmeldung vor. Ebenso kann eine Anmeldung auch durch eine dritte Person vorgenommen werden.
Anmeldungen sind verbindlich und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des Teilnehmers zu den hier dargestellten Bedingungen, nach Bestätigung des jeweiligen Kursleiters, zustande.
§ 3 Seminare
Seminare in den Räumlichkeiten des Auftraggebers setzen keine direkte Mindestanzahl voraus. Die Kurskapazität ist mit 20 Teilnehmern erschöpft.
Geeignete Schulungsräume und Einrichtungen sind erforderlich.
Es muss ein Raum zur Verfügung stehen, der pro Teilnehmer eine Grundfläche von mindestens 4 m² und zusätzlich 10 m² für den Kursleiter aufweist.
Die Räumlichkeiten müssen über ausreichende Beleuchtung und Belüftung verfügen. Zudem müssen Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie Toiletten vorhanden sein. Die Gestaltung der Pausen (Verpflegung etc.) regelt der der Auftraggeber.
Behördliche Auflagen (z.B. Corona -Regeln) sind zwingend einzuhalten. DGUV LINK
§ 4 Kosten
Aus- und Fortbildung für betrieblich Ersthelfende
Die Grundgebühr für ein Seminar mit 9 Unterrichtseinheiten à 45min beträgt 500 €, bei einer Teilnehmerzahl von bis zu 10 Teilnehmern. Ab dem 11ten Teilnehmer erhöht sich die Gebühr um 50 € für jede weitere Person. Wird eine Kostenbeteiligung seitens der zuständigen Berufsgenossenschaft gewährt, wird dieser Betrag (ohne Infektionsbonus) von dem Endpreis subtrahiert.
2. Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
Die Grundgebühr für ein Seminar mit 9 Unterrichtseinheiten à 45min beträgt 500 €, bei einer Teilnehmerzahl von bis zu 10 Teilnehmern. Ab dem 11ten Teilnehmer erhöht sich die Gebühr um 50 € für jede weitere Person. Wird eine Kostenbeteiligung seitens der zuständigen Berufsgenossenschaft gewährt, wird dieser Betrag (ohne Infektionsbonus) von dem Endpreis subtrahiert.
Die Grundgebühr für ein Seminar mit 9 Unterrichtseinheiten à 45min beträgt 500 €, bei einer Teilnehmerzahl von bis zu 10 Teilnehmern. Ab dem 11ten Teilnehmer erhöht sich die Gebühr um 50 € für jede weitere Person. Wird eine Kostenbeteiligung seitens der zuständigen Berufsgenossenschaft gewährt, wird dieser Betrag (ohne Infektionsbonus) von dem Endpreis subtrahiert.
3. Bildungsseminare für Pflegekräfte
Die Grundgebühr für ein Seminar mit 8 Unterrichtseinheiten à 45min beträgt 450 €, bei einer Teilnehmerzahl von bis zu 10 Teilnehmern. Ab dem 11ten Teilnehmer erhöht sich die Gebühr um 45 € für jede weitere Person.
Ein gewünschtes Kurssplitting von 4 Unterrichtseinheiten halbiert die Grundgebühr auf 225 €. Ab dem 11ten Teilnehmer erhöht sich die Gebühr um 22,50 € für jede weitere Person.
Die Grundgebühr für ein Seminar mit 8 Unterrichtseinheiten à 45min beträgt 450 €, bei einer Teilnehmerzahl von bis zu 10 Teilnehmern. Ab dem 11ten Teilnehmer erhöht sich die Gebühr um 45 € für jede weitere Person.
Ein gewünschtes Kurssplitting von 4 Unterrichtseinheiten halbiert die Grundgebühr auf 225 €. Ab dem 11ten Teilnehmer erhöht sich die Gebühr um 22,50 € für jede weitere Person.
4. Fortbildungsveranstaltung gemäß der Fortbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsens
Die Kosten pro Unterrichtseinheit à 45min sind 125 € pro Stunde von bis zu 15 Teilnehmern. Ab dem 16. Teilnehmer erhöht sich die Gebühr um 34 € für jede weitere Person.
Die Kosten pro Unterrichtseinheit à 45min sind 125 € pro Stunde von bis zu 15 Teilnehmern. Ab dem 16. Teilnehmer erhöht sich die Gebühr um 34 € für jede weitere Person.
5. Fortbildungsveranstaltung gemäß der Fortbildungsordnung der Zahnärztekammer Niedersachsens
Die Kosten pro Unterrichtseinheit à 45min sind 125 € pro Stunde von bis zu 15 Teilnehmern. Ab dem 16. Teilnehmer erhöht sich die Gebühr um 34 € für jede weitere Person.
Die Kosten pro Unterrichtseinheit à 45min sind 125 € pro Stunde von bis zu 15 Teilnehmern. Ab dem 16. Teilnehmer erhöht sich die Gebühr um 34 € für jede weitere Person.
6. Ausbildung in Fahrschulen
Die Grundgebühr für ein Seminar mit 9 Unterrichtseinheiten à 45min beträgt 500 €, bei einer Teilnehmerzahl von bis zu 10 Teilnehmern. Ab dem 11ten Teilnehmer erhöht sich die Gebühr um 50 € für jede weitere Person. Wird eine Kostenbeteiligung seitens der zuständigen Berufsgenossenschaft gewährt, wird dieser Betrag (ohne Infektionsbonus) von dem Endpreis subtrahiert.
Die Grundgebühr für ein Seminar mit 9 Unterrichtseinheiten à 45min beträgt 500 €, bei einer Teilnehmerzahl von bis zu 10 Teilnehmern. Ab dem 11ten Teilnehmer erhöht sich die Gebühr um 50 € für jede weitere Person. Wird eine Kostenbeteiligung seitens der zuständigen Berufsgenossenschaft gewährt, wird dieser Betrag (ohne Infektionsbonus) von dem Endpreis subtrahiert.
Sonstige Seminarangebote
Die Grundgebühr bei einem Kursumfang von 4 Unterrichtseinheiten a`45 Minuten beträgt bei einer Teilnehmerzahl von bis zu 10 Besuchern Euro 225,-- und erhöht sich ab der 11ten Person um Euro 22,50 für jeden weiteren Teilnehmer.
Für den Kindernotfall benötigen wir ein Zeitfenster von mindestens 8 Unterrichtseinheiten.
Die Grundgebühr beträgt bei bis zu 10 Teilnehmern 450 € und erhöht sich ab der 11ten Person um 45 € für jede weitere Person.
§ 5. Umsatzsteuerausweisung
Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da „Erste Medizin GbR“ im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG behandelt wird.
§ 6 Widerrufsbelehrung
Es besteht für Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen Vertrag zu widerrufen, der außerhalb der Geschäftsräume geschlossen (Online, Telefon etc.) wurde. Ihre Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um dieses Recht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung darüber informieren. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erhalten sie Ihre eventuell geleisteten Vorzahlungen zurück.
Um dieses Recht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung darüber informieren. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erhalten sie Ihre eventuell geleisteten Vorzahlungen zurück.
(Wenn Sie widerrufen wollen, klicken Sie hier: Widerruf LINK!!!)
§ 7 Fristlose Kündigung
„Erste Medizin“ kann den Vertrag beim Vorliegen wichtiger Gründe fristlos kündigen. Dies liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor:
Störung des Schulungsbetriebs durch Lärm- oder Geräuschbelästigung, sowie negatives Verhalten der Teilnehmer (z.B. Diskriminierung, Alkohol etc.)
Verstöße gegen die jeweilig geltende Hausordnung.
Bei fristloser Kündigung werden die Schulungsentgelte in vollem Umfang fällig und sind vom Auftraggeber / Einzelteilnehmer zu tragen.
§ 8 Teilnahmebestätigungen/ -Zertifikate
Nach Abschluss der Schulung erhält jeder aktive Seminarbesucher eine Teilnahmebestätigung. Voraussetzung dazu ist neben der vollständigen Teilnahme, die Entrichtung des Schulungsentgelts und zudem eine gültige Unterschrift des Jeweiligen in der Teilnehmerliste.
Bei Schreibfehlern durch die Übertragung von „“Erste Medizin“ besteht Anspruch auf kostenlose Neuausstellung nach Aushändigung an den Auftraggeber bzw. Einzelteilnehmer.
Meldungen an die Berufsunfallgenossenschaft, bzw. Ärztekammer, Zahnärztekammer, wird von der „Ersten Medizin GbR“ fristgerecht vorgenommen.
§ 9 Urheberrecht
Bilder der Präsentation, Unterlagen etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nur mit Zustimmung der Kursleitung kopiert werden. Eine gewerbliche Nutzung ist verboten.
Unterlagen und Präsentationen, die auf dieser Webseite unterliegen ebenfalls dem Urheberrecht. Ein Download ist nur zu Informationszwecken und zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt.
§ 10 Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des geschlossenen Vertrags gespeichert. Sie werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zu Abrechnungszwecken oder für die Vertragsabwicklung erforderlich ist. An sonstige Dritte erfolgt keine Weitergabe.
Mit vollständiger Abwicklung des Rechnungsausgleiches und dem Vertrag werden Ihre Daten für die weitere Verwendung lediglich aufbewahrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Fristen (10 Jahre) gelöscht.
Sie haben das Recht, nach dem Bundesdatenschutzgesetz, auf die unentgeltliche Auskunft über die Herkunft und den Umfang Ihrer gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Sperrung, Berichtigung oder Löschung dieser Daten.
(Mehr Infos finden Sie hier: Link für Datenschutz)
§ 11 Haftung
Haftungsansprüche gegen „Erste Medizin“ werden von der jeweils verantwortlichen Kursleitung entgegengenommen. Bei höheren Gewalten liegt eine Haftungsbeschränkung vor. Dies ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste, nach der Sachlage vernünftiger-weise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht wer-den kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsunternehmen in Kauf zu nehmen ist.
Es besteht kein Anspruch auf Regress bei einem eigenmächtigen Handeln durch den betroffenen Kursteilnehmer.
Für die Garderobe und persönliche Gegenstände der Schulungsteilnehmer am Schulungsort übernimmt „Erste Medizin“ keine Haftung.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten in diesem Fall die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Die Gesellschaftsform der Ersten Medizin ist die einer GbR. Somit gelten hier Zivilrechte für den Betrieb mit dem zuständigen Amtsgericht Peine.