Erste Hilfe Ausbildung für Fahrschulen und jederman
Für Führerscheinbewerbende ist das Zertifikat einer Ausbildung in Erster Hilfe gemäß § 19 der Fahrerlaubnisverordnung ( FeV) Voraussetzung für die Prüfungszulassung. Gerne gestalten wir mit den Fahrschulen individuelle Verträge, sprechen Sie uns an.