Für Führerscheinbewerbende ist das Zertifikat einer Ausbildung in Erster Hilfe gemäß § 19 der Fahrerlaubnisverordnung ( FeV) Voraussetzung für die Prüfungszulassung. Gerne gestalten wir mit den Fahrschulen individuelle Verträge, sprechen Sie uns an.

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